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Leistungen der HanseMerkur
Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) / Urlaubsgarantie
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| Versicherungsschutz
bei |
| + |
Jobwechsel fällt in die
versicherte Reisezeit (RRV) |
| + |
Studentenschutz: Wiederholungsprüfung
fällt in die versicherte Reisezeit (RRV) |
| + |
Unfall, unerwartet schwere Erkrankung,
Impfunverträglichkeit eines mitreisenden
Hundes einer versicherten Person |
| + |
Jobverlust und Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit |
| + |
Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung
und Tod |
| + |
Impfunverträglichkeit |
| + |
Impfunverträglichkeit |
| + |
Schaden am Eigentum der versicherten
Person infolge von Feuer, Elementarereignissen
oder bei strafbaren Handlungen Dritter |
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Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)
bis zur Höhe des versicherten Reise-/ Mietpreises |
| + |
Ersatz der
vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten |
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| + |
bei Nichtantritt der Reise |
| + |
bei Nichtnutzung des Mietobjekts |
| aus versichertem Grund |
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| + |
Ersatz
der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten |
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| + |
wenn die Reise
aus versichertem Grund verspätet angetreten
wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten
Arrangement gehören, maximal jedoch
bis zur Höhe
der Stornokosten, die bei einer Stornierung
angefallen wären. |
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| Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) |
| + |
Die Urlaubsgarantie kann in
Verbindung mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
oder einzeln abgeschlossen werden. |
| + |
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb
der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden,
wird der gesamte Reisepreis - abzüglich
Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus
versichertem Grund später abgebrochen,
erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch
genommenen Reiseleistungen - abzüglich
Selbstbehalt. |
| + |
Die Mehrkosten bei Reiseabbruch oder verspäteter
Rückreise aus versichertem Grund werden
ebenfalls erstattet. |
| + |
Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen
werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in
Anspruch genommenen Reiseleistungen - abzüglich
Selbstbehalt. |
| + |
Erstattung der Mehrkosten
des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,--
Euro, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen
(z. B. Lawinen, Überschwemmung) nicht
planmäßig
beendet werden kann. |
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| Selbstbehalt (SB) |
| + |
Der Selbstbehalt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
sowie in der Urlaubsgarantie beträgt 25,--
Euro pro Person/Mietobjekt. |
| + |
im Krankheitsfall 20% der
anfallenden Stornogebühren,
mindestens jedoch 25,-- Euro pro Person/Mietobjekt. |
| + |
Der Selbstbehalt entfällt,
wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart
wurde. |
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Vorteile: |
| + |
Weltweiter Geltungsbereich |
| + |
Damit
eine stornierte Reise nicht auch noch bezahlt
werden muss. |
| + |
Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
kann ergänzend oder unabhängig zur
Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen
werden. |
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Hinweis zum Datenschutz:
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Verbindung (Buchungsassistent, SSL 3.0, RC4
mit 128 Bit Verschlüsselung (hoch); RSA
mit 1024 Bit Austausch); hierdurch sind Ihre
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