Reiserücktrittskosten-Versicherung

HanseMerkur Reiseversicherung AG

 
Leistungen der HanseMerkur
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) / Urlaubsgarantie

Versicherungsschutz bei
+ Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
+ Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
+ Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes einer versicherten Person
+ Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
+ Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung und Tod
+ Impfunverträglichkeit
+ Impfunverträglichkeit
+ Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen Dritter
 
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)
bis zur Höhe des versicherten Reise-/ Mietpreises
+ Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
 
+ bei Nichtantritt der Reise
+ bei Nichtnutzung des Mietobjekts
aus versichertem Grund
+ Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
 
+ wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, maximal jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
 
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
+ Die Urlaubsgarantie kann in Verbindung mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einzeln abgeschlossen werden.
+ Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - abzüglich Selbstbehalt.
+ Die Mehrkosten bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versichertem Grund werden ebenfalls erstattet.
+ Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - abzüglich Selbstbehalt.
+ Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,-- Euro, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z. B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.
 
Selbstbehalt (SB)
+ Der Selbstbehalt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie in der Urlaubsgarantie beträgt 25,-- Euro pro Person/Mietobjekt.
+ im Krankheitsfall 20% der anfallenden Stornogebühren, mindestens jedoch 25,-- Euro pro Person/Mietobjekt.
+ Der Selbstbehalt entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
  Vorteile:
+ Weltweiter Geltungsbereich
+ Damit eine stornierte Reise nicht auch noch bezahlt werden muss.
+ Die Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) kann ergänzend oder unabhängig zur Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen werden.
 
Hinweis zum Datenschutz:
Die Buchung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (Buchungsassistent, SSL 3.0, RC4 mit 128 Bit Verschlüsselung (hoch); RSA mit 1024 Bit Austausch); hierdurch sind Ihre persönlichen Daten vor Missbrauch geschützt.

 

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letzte Aktualisierung:
05.07.2010
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